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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. AGB Gruppenbuchungen

2. AGB Vermietung von Unterkünften und Camping-Stellplätzen

3. AGB Sportkurse & Vermietung von Sportmaterial

 

1. AGB Gruppenbuchungen

1.1. Definition
In diesen AGB zu den Gruppenbuchungen sind nachstehend aufgeführte Begriffe wie folgt zu verstehen:

  • Gruppenbuchung: Buchung durch einen Vertragspartner als rechtsverbindliche Person, die im Namen der Gruppe auftritt und verantwortlich für sie handelt.

  • Gruppenangebot: Bündelung von Leistungen, die dem aktuellen Standardprogramm entsprechen oder einer individuell abgesprochenen Zusammenstellung.

  • Gruppe: die Gesamtzahl derer, die gemäß des Vertrags das Recht haben, das Gruppenangebot in Anspruch zu nehmen.

  • Gruppenmitglieder: diejenigen, die Teil der Gruppe sind.

  • Vertragspartner: Verantwortliche Person, die im Namen der Gruppe die Buchung und den Vertrag abschließt.

  • Unternehmer: Windsurfschool Gerlach/Ott.

  • Unterkunft: die durch den Unternehmer zugewiesene Form der Unterbringung.

  • Preis: die Vergütung eines Gruppenmitglieds oder der Gesamtgruppe für die Leistungen des gebuchten Gruppenangebots.

  • Bestätigung: schriftliche oder elektronische Vereinbarung zum Zustandekommen eines Vertrages.

  • Rücktritt: die schriftliche Beendigung des Vertrages durch den Vertragspartner vor dem Anreisedatum der Gruppenbuchung

 

1.2. Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Gruppenbuchungen von Klassenfahrten, Sportcamps und Firmenveranstaltungen oder sonstigen Gruppenbuchungen zwischen dem Unternehmer und dem Vertragspartner in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung.

 

1.3. Anmeldung und Vertragsabschluss

Eine unverbindliche Vorreservierung gilt für 2 Wochen, falls keine andere schriftliche Absprache getroffen wurde. Diese Frist gilt auch für schriftliche und mündliche Angebote, die der Unternehmer dem Vertragspartner vor Vertragsabschluss macht.

Der Vertrag kommt mit der beiderseitigen schriftlichen Bestätigung zwischen Vertragspartner und Unternehmer zustande. Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Vertragspartner die dem Vertrag zugrunde liegenden Informationen schriftlich oder elektronisch zuzustellen.

Der Vertragspartner steht für die Vertragspflichten der weiteren Gruppenmitglieder ein.

 

1.4. Preis und Preisänderung

Der Preis wird auf der Grundlage der zu dem Zeitpunkt geltenden Tarife vereinbart, die vom Unternehmer festgelegt wurden.

Wenn nach Festlegung des vereinbarten Preises für den Unternehmer Zusatzkosten entstehen, können diese auch nach Vertragsabschluss im Bereich der gesetzlichen Zulässigkeit berechnet werden.

 

1.5. Zahlungsmodalitäten

Nach Vertragsabschluss wird die vereinbarte Anzahlung in Höhe von maximal 50% des Buchungspreises pro Gruppenmitglied fällig. Diese ist vom Vertragspartner als Sammelbetrag auf das im Vertrag genannte Konto zu überweisen.

Die Restzahlung ist bis spätestens zwei Wochen vor Anreise zu bezahlen, falls keine andere schriftliche Absprache getroffen wurde.

Die Zahlung ist in Euro zu leisten. Barzahlungen sind nur nach Absprache möglich.

Preisangaben in Angeboten gegenüber Unternehmen erfolgen stets als Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer. Um gegebenenfalls die Möglichkeiten einer Reverse-Charge Rechnung wahrzunehmen, ist der Vertragspartner angehalten seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer schon bei der Buchung mitzuteilen.

Bei Gruppenangeboten mit ausgewiesener Mindesteilnehmerzahl ist der Unternehmer berechtigt bei Unterschreitung dieser, die Mindestteilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

 

1.6. Leistungen

Der durch den Unternehmer geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus dem aktuellen Standardprogramm oder einer individuell abgesprochenen Zusammenstellung.

 

1.7. Leistungsänderungen

Wird vor Buchungsbeginn bekannt, dass einzelne gebuchte Leistungen nicht erbracht werden können, so ist der Unternehmer zur Leistungsänderung berechtigt, falls er eine gleichwertige und zumutbare Ersatzleistung anbieten kann.

 

1.8. Rücktritt

Der Vertragspartner ist berechtigt jederzeit von seiner Buchung zurückzutreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Im Falle eines Rücktritts oder Nichtantretens des Vertragspartners wird vom Unternehmer eine Entschädigung geltend gemacht. Diese berechnet sich gemäß den nachfolgenden Prozentsätzen aus dem vereinbarten Preis pro Gruppenmitglied, mindestens jedoch 50,00€ pro Gruppenmitglied:

Bis 90 Tage vor Reiseantritt 20 %

89-60 Tage vor Reiseantritt 30 %

59-30 Tage vor Reiseantritt 50 %

29-15 Tage vor Reiseantritt 70 %

14-1 Tage vor Reiseantritt 90 %

Bei Nichtantritt 100%

Diese Regelung findet auch Anwendung, wenn einzelne Gruppenmitglieder zurücktreten oder die Gruppenbuchung ohne Kündigung nicht antreten.

Der Unternehmer empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

 

1.9. Nutzung durch Dritte

Die Nutzung der Gruppenunterkunft und des Gruppenangebots durch Dritte ist nur erlaubt, wenn der Unternehmer schriftlich seine Zustimmung dazu erteilt hat. An die Erteilung der Zustimmung können Bedingungen gestellt werden, die im Voraus schriftlich festgelegt werden müssen.

 

1.10. Vorzeitige Abreise des Vertragspartners

Bei vorzeitiger Abreise hat der Vertragspartner den kompletten Preis pro Gruppenmitglied über den vereinbarten Zeitraum und das vereinbarte Gruppenangebot zu entrichten.

 

1.11. Zwischenzeitliche Vertragsbeendigung

Der Unternehmer kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen

a. wenn der Vertragspartner die Regeln aus dem Vertrag oder den zusätzlichen Informationen nicht einhält oder nur unzureichend erfüllt.

b. wenn Gruppenmitglieder den Unternehmer, seine Mitarbeiter oder andere Menschen wiederholt trotz Warnung belästigt oder die gute Atmosphäre auf dem Gelände oder in direkter Umgebung stört.

c. wenn Gruppenmitglieder gewalttätig gegen Einrichtungsgegenstände oder andere Menschen vorgehen.

Der Vertragspartner ist bei einer Kündigung durch den Unternehmer aufgrund vorstehend genannter Punkte verpflichtet an einer schnellen Räumung (innerhalb von 4 Stunden) und/oder einer alternativen Lösung mitzuarbeiten. Kommt der Vertragspartner seiner Räumungspflicht nicht nach, dann ist der Unternehmer berechtigt, die Unterkünfte auf Kosten des Vertragspartners zu räumen.

Bei vorzeitiger Abreise durch Räumung hat der Vertragspartner den kompletten Preis pro Gruppenmitglied über den vereinbarten Zeitraum und das vereinbarte Gruppenangebot zu entrichten.

 

1.12. Regeln

Der Vertragspartner und die Gruppenmitglieder sind verpflichtet, alle Regeln und Sicherheitsvorschriften, die im Zusammenhang mit den Dienstleistungen des Gruppenangebotes in Verbindung stehen und vom Unternehmer oder einem berechtigten Vertreter vorgegeben werden, strikt zu befolgen.

Der Vertragspartner und die Gruppenmitglieder sind ebenfalls dafür verantwortlich, dass Dritte (Nicht-Gruppenmitglieder) sich nur in Absprache mit dem Unternehmer in der Gruppenunterkunft oder in unmittelbarer Nähe zur Gruppenunterkunft aufhalten und ebenfalls die für die Gruppe geltenden Regeln und Sicherheitsvorschriften einhalten.

 

1.13. Gewährleistung und Abhilfe, Mitwirkungspflicht

Ist der Vertragspartner der Ansicht, dass das Gruppenangebot und damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen mit Mängeln oder Störungen verbunden sind, dann ist er verpflichtet, dies dem Unternehmer verbunden mit dem Verlangen nach Abhilfe schnellstmöglichst mitzuteilen. Das Abhilfeverlangen ist direkt vor Ort an den Unternehmer selbst oder einen berechtigten Vertreter zu richten. Kommt der Vertragspartner dieser Verpflichtung durch eigenes Verschulden nicht nach, so stehen ihm auf diesen Mangel gestützte Ansprüche nicht zu.

Ein mangelbedingtes Kündigungsrecht steht dem Vertragspartner nur dann zu, wenn er dem Unternehmer eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt hat, wenn Abhilfe unmöglich oder vom Unternehmer verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Vertragspartners gerechtfertigt wird.

 

1.14. Haftung

Die vertragliche Haftung des Unternehmers für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft (grob fahrlässig oder vorsätzlich) herbeigeführt wurden, ist auf den Reisepreis beschränkt.

Dem Vertragspartner und seinen Gruppenmitgliedern wird in diesem Zusammenhang der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Der Unternehmer ist nicht für einen Unfall, Diebstahl oder anderweitigen Schaden eines Gruppenmitglieds haftbar, es sei denn, dies ist die Folge von vorsätzlichen Mängeln, die dem Unternehmer zur Last gelegt werden können. Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird generell keine Haftung übernommen.

Der Unternehmer ist nicht für Folgen extremer Wetterverhältnisse oder anderer Formen höherer Gewalt haftbar.

Der Vertragspartner haftet gegenüber dem Unternehmer für Schäden, die durch ihn selbst oder eines der Gruppenmitglieder verursacht wurden, soweit der Schaden dem Vertragspartner oder einem Gruppenmitglied zu Last gelegt werden kann.

 

1.15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Unternehmer informiert den Vertragspartner im Vorfeld über Bestimmungen von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes erwähnt ist, benötigen Gruppenmitglieder mit EU-Staatsangehörigkeit bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der EU lediglich einen Personalausweis bzw. Kinderausweis. Gruppenmitglieder anderer Nicht-EU-Staaten sind selbst für die Einhaltung der erforderlichen Pass- und Visavorschriften verantwortlich. Es wird empfohlen, sich an die jeweiligen Konsulate bzw. Botschaften zu wenden.

 

1.16. Änderungsvorbehalt

Der Unternehmer ist zu Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Gruppenangebote inklusive Leistungsbeschreibung sowie gegebenenfalls entsprechender Preisanpassungen und sonstiger Bedingungen berechtigt. Der Unternehmer wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere bei Änderungen der Rechtsprechung oder Entwicklungen und Veränderungen im Marktumfeld der in die Gruppenbuchung involvierten Dienstleistungen oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Das vertragliche Gleichgewicht zwischen Unternehmer und Vertragspartner darf dabei nicht gestört werden. Alle Änderungen bedürfen der Zustimmung des Vertragspartners.

 

1.17. Datenschutz

Die im Zusammenhang mit der Gruppenbuchung erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden von uns gespeichert und ausschließlich zur Durchführung der Reise und zur Kundenbetreuung verwendet. Der Vertragspartner ist berechtigt, jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten und nach Beendigung der Reise eine Löschung seiner Daten zu verlangen. Wir geben jedoch keine personenbezogenen Daten an Unternehmen, Organisationen oder Personen außerhalb der Windsurfschool Gerlach/Ott ohne Einwilligung der Reiseteilnehmer weiter. Ausgenommen sind rechtliche Gründe und zwingende rechtliche Bestimmungen. Grundsätzlich gelten die Bestimmungen der DSGVO (https://dsgvo-gesetz.de/), insbesondere Art. 5, 6, 7 und 17.

 

1.18. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags oder dieser Geschäftsbedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

Fotos und Texte auf der Website bzw. in den Printpublikationen des Unternehmers dienen der realistischen Beschreibung. Die hundertprozentige Übereinstimmung mit dem Kurs- oder Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Unternehmer behält sich Änderungen der Ausstattung und Features vor, sofern sie gleichwertig oder besser sind.

Entstandenes Bild- und Tonmaterial während der Kurse und am Veranstaltungsort darf auch mit mündlicher Einverständniserklärung der Beteiligten in firmeneigenen Medien (u.a. Website, Facebook, Instagram) veröffentlicht werden. Einverständniserklärungen können seitens der Vertragspartner und Gruppenmitglieder und anderer beteiligter Personen jederzeit widerrufen werden.

 

2. AGB Vermietung von Unterkünften und Camping-Stellplätzen

2.1. Definition

In diesen AGB zur Vermietung von Unterkünften und Camping-Stellplätzen sind nachstehend aufgeführte Begriffe wie folgt zu verstehen:

  • Unterkunft: Wanderhütte, Wanderhütte deluxe, Blockhaus, großes Blockhaus

  • Camping-Stellplätze: Stellplätze für Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile

  • Buchung: Buchung einer Unterkunft oder eines Camping-Stellplatzes durch einen Vertragspartner bzw. Anmelder als rechtsverbindliche Person

  • Angebot: Angebot einer Unterkunft oder eines Camping-Stellplatzes gemäß Preisliste oder individuell schriftlich fixiertem Angebot.

  • Vertragspartner/Anmelder: Verantwortliche Person, die mit dem Unternehmer die Buchung und den Vertrag über die Unterkunft oder den Camping-Stellplatz abschließt.

  • Unternehmer: Windsurfschool Gerlach/Ott

  • Preis: der Betrag in Euro, der für die Benutzung einer Unterkunft oder eines Camping-Stellplatzes bezahlt wird gemäß Preisliste oder individueller schriftlicher Absprache.

  • Bestätigung: schriftliche, elektronische oder fernmündliche Vereinbarung zum Zustandekommen einer Buchung oder eines Vertrages.

  • Rücktritt: die schriftliche Beendigung des Vertrages durch den Vertragspartner bzw. Anmelder vor dem Anreisedatum.

 

2.2. Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vermietungen von Unterkünften und Camping-Stellplätzen zwischen dem Unternehmer und dem Vertragspartner in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung.

 

2.3. Mieterkreis

Nur volljährige Personen sind mietberechtigt.

 

2.4. Buchung und Vertragsabschluss

Die Online-Buchung gilt als verbindliche Anmeldung und Vertragsabschluss, falls keine andere schriftliche oder mündliche Absprache getroffen wurde.

Der Mietvertrag gilt als geschlossen, wenn die Unterkunft oder der Camping-Stellplatz vom Gast schriftlich, elektronisch oder fernmündlich gebucht wurde und vom Unternehmer eine Bestätigung erfolgte. Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Vertragspartner die dem Vertrag zugrunde liegenden Informationen schriftlich oder elektronisch zuzustellen.

Mündliche Buchungen sind nach schriftlicher Bestätigung durch den Unternehmer ebenfalls bindend.

Eine Buchung kommt nur zwischen dem Unternehmer und dem Vertragspartner zustande. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste ist nicht gestattet.

Der Vertrag endet nach Ablauf des vereinbarten Zeitabschnitts, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

 

2.5. Preis und Preisänderung

Der Preis wird auf der Grundlage der zu dem Zeitpunkt geltenden Tarife vereinbart, die vom Unternehmer festgelegt wurden.

Wenn nach Festlegung des vereinbarten Preises für den Unternehmer Zusatzkosten entstehen, können diese auch nach Vertragsabschluss im Bereich der gesetzlichen Zulässigkeit berechnet werden.

 

2.6. Zahlungsmodalitäten

Nach Überweisung des Buchungspreises erhält der Vertragspartner eine Buchungsbestätigung. Andere Zahlungsmodalitäten sind nur nach schriftlicher Absprache zulässig. Die Zahlung ist in Euro zu leisten.

 

2.7. Leistungen

Der Unternehmer verpflichtet sich, dem Vertragspartner die Unterkunft oder den Stellplatz nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Vertragspartner eine andere Unterkunft oder einen anderen Stellplatz zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte Unterkunft oder den zugesagten Stellplatz trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen.

 

2.8. Leistungsänderungen

Der Unternehmer behält es sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Leistungen zu erklären, über die der Vertragspartner informiert wird. Wird vor Buchungsbeginn bekannt, dass einzelne gebuchte Leistungen nicht erbracht werden können, so ist der Unternehmer zur Leistungsänderung berechtigt, falls er eine gleichwertige und zumutbare Ersatzleistung anbieten kann.

 

2.9. Rücktritt

Der Vertragspartner ist berechtigt jederzeit von seiner Buchung zurückzutreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Im Falle eines Rücktritts oder Nichtantretens des Vertragspartners wird vom Unternehmer eine Entschädigung geltend gemacht. Diese berechnet sich gemäß den nachfolgenden Prozentsätzen aus dem vereinbarten Preis, mindestens jedoch 50€ pro Unterkunft oder Stellplatz.

Bis 90 Tage vor Reiseantritt 20 %

89-60 Tage vor Reiseantritt 30 %

59-30 Tage vor Reiseantritt 50 %

29-15 Tage vor Reiseantritt 70 %

14-1 Tage vor Reiseantritt 90 %

Bei Nichtantritt 100%

Der Unternehmer empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

 

2.10. Nutzung durch Dritte

Die Nutzung der Unterkunft oder des Stellplatzes durch Dritte ist nur erlaubt, wenn der Unternehmer schriftlich seine Zustimmung dazu erteilt hat. An die Erteilung der Zustimmung können Bedingungen gestellt werden, die im Voraus schriftlich festgelegt werden müssen.

 

2.11. Vorzeitige Abreise des Vertragspartners

Bei vorzeitiger Abreise hat der Vertragspartner den vereinbarten Preis pro Unterkunft oder Stellplatz zu entrichten.

 

2.12. Zwischenzeitliche Vertragsbeendigung

Der Unternehmer kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen,

a. wenn der Vertragspartner die Regeln aus dem Vertrag oder den zusätzlichen Informationen nicht einhält oder nur unzureichend erfüllt.

b. wenn der Vertragspartner oder Mitbewohner den Unternehmer, seine Mitarbeiter oder andere Menschen wiederholt trotz Warnung belästigt oder die gute Atmosphäre auf dem Gelände oder in direkter Umgebung stört.

c. wenn der Vertragspartner oder Mitbewohner gewalttätig gegen Einrichtungsgegenstände oder andere Menschen vorgeht.

Der Vertragspartner ist bei einer Kündigung durch den Unternehmer aufgrund vorstehend genannter Punkte verpflichtet an einer schnellen Räumung (innerhalb von 4 Stunden) und/oder einer alternativen Lösung mitzuarbeiten. Kommt der Vertragspartner seiner Räumungspflicht nicht nach, dann ist der Unternehmer berechtigt, die Unterkunft oder den Stellplatz auf Kosten des Vertragspartners zu räumen.

Bei vorzeitiger Abreise durch Räumung hat der Vertragspartner den kompletten Preis pro Unterkunft oder Stellplatz über den vereinbarten Zeitraum zu entrichten.

 

2.13. Regeln

Der Vertragspartner und die Mitbewohner sind verpflichtet, alle Regeln und Sicherheitsvorschriften, die im Zusammenhang mit den Dienstleistungen des Unternehmers in Verbindung stehen und vom Unternehmer oder einem berechtigten Vertreter vorgegeben werden, strikt zu befolgen. Der Vertragspartner und die Mitbewohner sind ebenfalls dafür verantwortlich, dass Dritte (Nicht-Gruppenmitglieder) sich nur in Absprache mit dem Unternehmer in der Ferienunterkunft oder in unmittelbarer Nähe zur Ferienunterkunft aufhalten und ebenfalls die für den Vertragspartner und die Mitbewohner geltenden Regeln und Sicherheitsvorschriften einhalten.

 

2.14. Zusätzliche Mietbedingungen

Am Anreisetag steht dem Vertragspartner die Unterkunft bzw. der Stellplatz ab 14 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss der Vertragspartner die Unterkunft bzw. den Stellplatz bis 10 Uhr verlassen, sofern nicht anders vereinbart.
Die Unterkunft bzw. der Stellplatz wird dem Vertragspartner in sauberem Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Vertragspartner dies unverzüglich beim Unternehmer anzuzeigen. Andernfalls gilt die Unterkunft bzw. der Stellplatz als in einwandfreiem Zustand übergeben. Es gilt generell die Campordnung, die im Informationsschaukasten und in jeder Unterkunft schriftlich aushängt.

 

2.15. Gewährleistung und Abhilfe, Mitwirkungspflicht
Ist der Vertragspartner der Ansicht, dass die Unterkunft bzw. der Stellplatz und damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen mit Mängeln oder Störungen verbunden sind, dann ist er verpflichtet, dies dem Unternehmer verbunden mit dem Verlangen nach Abhilfe schnellstmöglich mitzuteilen. Das Abhilfeverlangen ist direkt vor Ort an den Unternehmer selbst oder einen berechtigten Vertreter zu richten. Kommt der Vertragspartner dieser Verpflichtung durch eigenes Verschulden nicht nach, so stehen ihm auf diesen Mangel gestützte Ansprüche nicht zu. Ein mangelbedingtes Kündigungsrecht steht dem Vertragspartner nur dann zu, wenn er dem Unternehmer eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt hat, wenn Abhilfe unmöglich oder vom Unternehmer verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Vertragspartners gerechtfertigt wird.

 

2.16. Haftung

Der Unternehmer haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung der Unterkunft bzw. des Stellplatzes. Der Unternehmer ist nicht für einen Unfall, Diebstahl oder anderweitigen Schaden des Vertragspartners oder eines Mitbewohners haftbar, es sei denn, dies ist die Folge von absichtlichen Mängeln, die dem Unternehmer zur Last gelegt werden können. Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird generell keine Haftung übernommen.

Der Unternehmer ist nicht für Folgen extremer Wetterverhältnisse oder anderer Formen höherer Gewalt haftbar.

Der Vertragspartner haftet gegenüber dem Unternehmer für Schäden, die durch ihn selbst oder einen der Mitbewohner verursacht wurden, soweit der Schaden dem Vertragspartner oder einem Mitbewohner zu Last gelegt werden kann.

 

2.17. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Unternehmer informiert den Vertragspartner im Vorfeld über Bestimmungen von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes erwähnt ist, benötigen der Vertragspartner oder die Mitbewohner mit EU-Staatsangehörigkeit bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der EU lediglich einen Personalausweis bzw. Kinderausweis. Vertragspartner und Mitbewohner anderer Nicht-EU-Staaten sind selbst für die Einhaltung der erforderlichen Pass- und Visavorschriften verantwortlich. Es wird empfohlen, sich an die jeweiligen Konsulate bzw. Botschaften zu wenden.

 

2.18. Änderungsvorbehalt

Der Unternehmer ist zu Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen, sonstiger Bedingungen und Regeln sowie zu Preisanpassungen berechtigt. Der Unternehmer wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere bei Änderungen der Rechtsprechung, Entwicklungen und Veränderungen im Marktumfeld oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Das vertragliche Gleichgewicht zwischen Unternehmer und Vertragspartner darf dabei nicht gestört werden. Alle Änderungen bedürfen der Zustimmung des Vertragspartners.

 

2.19. Datenschutz

Die im Zusammenhang mit der Ferienunterkunft erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden von uns gespeichert und ausschließlich zur Durchführung der Reise und zur Kundenbetreuung verwendet. Der Vertragspartner ist berechtigt, jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten und nach Beendigung der Reise eine Löschung seiner Daten zu verlangen. Wir geben jedoch keine personenbezogenen Daten an Unternehmen, Organisationen oder Personen außerhalb der Windsurfschool Gerlach/Ott ohne Einwilligung der Reiseteilnehmer weiter. Ausgenommen sind rechtliche Gründe und zwingende rechtliche Bestimmungen. Grundsätzlich gelten die Bestimmungen der DSGVO (https://dsgvo-gesetz.de/), insbesondere Art. 5, 6, 7 und 17.

 

2.20. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags oder dieser Geschäftsbedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
Fotos und Texte auf der Website bzw. in den Printpublikationen des Unternehmers dienen der realistischen Beschreibung. Die hundertprozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Unternehmer behält sich Änderungen der Ausstattung und Features vor, sofern sie gleichwertig oder besser sind.
Entstandenes Foto-, Video- und Tonmaterial am Veranstaltungsort darf auch mit mündlicher Einverständniserklärung der Beteiligten in firmeneigenen Medien (u.a. Website, Facebook, Instagram) vom Unternehmer veröffentlicht werden. Einverständniserklärungen können seitens der Mieter und anderer beteiligter Personen jederzeit widerrufen werden.

 

3. AGB Sportkurse & Vermietung von Sportmaterial

3.1. Definition

In diesen AGB zu Sportkursen und Vermietung von Sportmaterial sind nachstehend aufgeführte Begriffe wie folgt zu verstehen:

  • Sportkurs: sportartspezifischer Gruppenkurs oder Einzelunterricht aus den angebotenen Bereichen des Wassersports.

  • Sportmaterial: Sportmaterial bzw. Sportequipment, welches der Unternehmer dem Vertragspartner vermietet (Windsurfen, Katamaransegeln, Opti-Segeln, SUP, Kanu, Kajak).

  • Mieter: die Person, die sich Sportmaterial zur Ausübung der entsprechenden Sportart vom Unternehmer mietet.

  • Vertragspartner/Anmelder: Verantwortliche Person, die mit dem Unternehmer die Buchung über den Sportkurs oder die Sportmaterialvermietung abschließt.

  • Buchung: Buchung eines Sportkurses oder von Sportmaterial zur Miete durch einen Vertragspartner bzw. Anmelder als rechtsverbindliche Person.

  • Angebot: Angebot eines Sportkurses oder der Miete von Sportmaterial gemäß Preisliste oder individuell schriftlich fixiertem Angebot.

  • Unternehmer: Windsurfschool Gerlach/Ott

  • Preis: der Betrag in Euro, der für die Teilnahme an dem entsprechenden Sportkurs oder für die Benutzung des gemieteten Sportmaterials bezahlt wird gemäß Preisliste oder individueller schriftlicher Absprache.

  • Bestätigung: schriftliche, elektronische oder fernmündliche Vereinbarung zum Zustandekommen eines Vertrages.

  • Rücktritt: die schriftliche Beendigung des Vertrages durch den Vertragspartner bzw. Anmelder vor dem Buchungsdatum.

 

3.2. Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Sportkurse sowie die Vermietung von Sportmaterial zwischen dem Unternehmer und dem Vertragspartner in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung.

 

3.3. Kursteilnehmer- und Mieterkreis

Teilnahme- und vermietungsberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Windsurf-/Katamaran-/Opti-Segel-/SUP-/Kanu- oder Kajaksport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben.

Voraussetzung für die Teilnahme an allen Wassersportkursen ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

 

 3.4. Anmeldung

Die Anmeldung zu den Wassersportkursen kann schriftlich, elektronisch oder fernmündlich erfolgen. Gleiches gilt für Vermietung von Sportmaterialien. Ist keine schriftliche Anmeldung im Vorfeld erfolgt, bedarf es einer schriftlichen Anmeldung vor Kurs- oder Vermietungsbeginn. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen.

 

3.5. Preis

Der Preis wird auf der Grundlage der zu dem Zeitpunkt geltenden Tarife vereinbart, die vom Unternehmer festgelegt wurden.

 

3.6. Zahlungsmodalitäten
Bei Vorabbuchung ist der vereinbarte Preis vom Vertragspartner nach Erhalt der Buchungsbestätigung innerhalb von zwei Wochen, spätestens jedoch eine Woche vor Kurs- bzw. Mietbeginn auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu überweisen. Bei Buchung vor Ort werden die Zahlungsmodalitäten vor Ort mit dem Unternehmen geregelt. Die Zahlung ist in Euro zu leisten.

 

3.7. Leistungen

Der Unternehmer verpflichtet sich, den vom Vertragspartner gebuchten Sportkurs gemäß den Qualitätsstandards der Wassersportverbände VDWS und VDS durchzuführen und die Sportmaterialien in funktionstüchtigem Zustand, nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen.

 

3.8. Leistungsänderungen

Der Unternehmer behält es sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Leistungen zu erklären, über die der Vertragspartner informiert wird. Wird vor Buchungsbeginn bekannt, dass einzelne gebuchte Leistungen nicht erbracht werden können, so ist der Unternehmer zur Leistungsänderung berechtigt, falls er eine gleichwertige und zumutbare Ersatzleistung anbieten kann.

Der Unternehmer behält sich bei Gruppensportkursen das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl von mindestens 3 Personen nicht erreicht wird oder eine angemessene Reduktion des Leistungs- bzw. Zeitumfanges zum gleichen vereinbarten Preis anzubieten.

Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Schwachwind, Blitzschlag) oder bei Zerstörung der Wassersportgeräte durch Kollisionen oder Vandalismus. Geleistete Zahlungen werden hierbei erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen jedoch nicht.

 

3.9. Rücktritt

Der Vertragspartner ist berechtigt jederzeit von seiner Buchung zurückzutreten.
Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.

Im Falle eines Rücktritts oder Nichtantretens des Vertragspartners wird vom Unternehmer eine Entschädigung geltend gemacht. Diese berechnet sich gemäß den nachfolgenden Prozentsätzen aus dem vereinbarten Preis bei Sportkursen und Vermietung von Sportmaterial wie folgt:

Bis 30 Tage vorher 30 %
29 Tage bis 10 Tage vorher 50 %
9 Tage bis 3 Tage vorher 75 %
2 Tage bis 1 Tag vorher 90 %
Bei Nichtantritt 100 %

 

3.10. Mitwirkungspflicht

Der Kursteilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.

Der Mieter von Sportmaterialien (Vertragspartner) bestätigt mit der Übernahme des Materials den ordnungsgemäßen Zustand und die Unversehrtheit des Materials. Eine spätere Erklärung von Mängeln und Schäden seitens des Vertragspartners ist nicht zulässig. Der Vertragspartner ist verpflichtet das Sportmaterial wieder ordnungsgemäß und frei von Schäden zurückzugeben.

 

3.11. Sicherheit und Durchführungsbestimmungen

Den Anweisungen des Unternehmers oder seiner vertretungsberechtigten Verantwortlichen ist jederzeit Folge zu leisten. Neoprenanzug und Neoprenschuhe sind dringend empfohlen. Brillen sind gegen Verlust zu sichern.

 

3.12. Sorgfaltspflicht

Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Wassersportmaterialien (Windsurfen/Katamaransegeln/Opti-Segeln/SUP/Kanu/Kajak) wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Kursteilnehmer/Mieter verpflichtet, die Sportmaterialien vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Kursteilnehmer/Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen. Falls die Betriebsbereitschaft der Sportmaterialien durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Kursteilnehmers/Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Kursteilnehmers/Mieters.

 

3.13. Haftung

Der Unternehmer haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft aller zur Vermietung stehenden Sportmaterialien.

Die Sportmaterialien sind haftpflichtversichert. Personen- und Sachschäden sind im Rahmen der Haftpflicht auf einen Deckungsumfang von 3 Millionen Euro begrenzt. Sofern der angerichtete Schaden diese Deckungssummen nachweislich übersteigt, haftet der Teilnehmer/Mieter im Falle seines Verschuldens dem Unternehmer persönlich für die darüber hinausgehenden Beträge.

Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Kursteilnehmer oder Mieter eine Anzeigepflicht. Der Kursteilnehmer oder Mieter verpflichtet sich, die Sportmaterialien wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen.

Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an den Sportmaterialien und Ausrüstungsteilen haftet der Kursteilnehmer oder Mieter persönlich. Vom Kursteilnehmer oder Mieter verschuldete Schäden sind sofort zu bezahlen.

Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird generell keine Haftung übernommen.

 

3.14. Nutzung durch Dritte

Die Nutzung bzw. die Übernahme des Kursangebots durch Dritte ist nur erlaubt, wenn der Unternehmer schriftlich seine Zustimmung dazu erteilt hat.

An die Erteilung der Zustimmung können Bedingungen gestellt werden, die im voraus schriftlich festgelegt werden müssen.

Die Weitervermietung und Weitergabe des Sportmaterials an Dritte ist generell nicht gestattet. Demzufolge sind während der nicht zulässigen Weitervermietung entstandene Schäden oder Diebstahl nicht versichert

 

3.15. Zusätzliche Kursbedingungen

Kursteilnehmer, die einen Sportkurs nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Kursteilnahme ausgeschlossen werden.

 

3.16. Zusätzliche Vermietbedingungen

Der Unternehmer ist als Vermieter berechtigt, die Übergabe der Sportmaterialien zu verweigern, sofern der Mieter nicht über die erforderliche Qualifikation zur Nutzung verfügt. Sofern sich erst nach Übergabe eine mangelnde Qualifikation (Fehlen der erforderlichen Fahrerlaubnis, mangelnde Beherrschung des Fahrzeugs, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung anderer) des Mieters hinsichtlich der sicheren Führung und Nutzung der Sportmaterialien offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Unternehmer den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten.

Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe des Sportmaterials verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar. Der Mieter haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen. Im Übrigen haftet der Vertragspartner/Mieter dem Unternehmer für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Der Vertragspartner hat auch für ein Verschulden seiner Crewmitglieder einzustehen.

Die für den Fahrtbereich geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Schleppungen sind nur im Notfall und sodann mit eigener Leine durchzuführen. Der Vertragspartner haftet dem Unternehmer im Falle eines gegen diesen erhobenen Schlepp- oder Bergelohnes als Gesamtschuldner.

Die Teilnahme an Regatten oder sonstigen Veranstaltungen mit dem Sportmaterial des Unternehmers ist generell untersagt.

Zu Beginn der Vermietungsperiode hinterlegt der Vertragspartner beim Vermieter einen Idenditätsnachweis und ggf. eine Kaution in bar. Der Unternehmer ist im Schadensfalle berechtigt, aus dieser Kaution die Kosten für die Abwicklung mit der Versicherungsgesellschaft sowie für Schäden und Verluste, die durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt sowie nicht durch den gewöhnlichen Gebrauch (Abnutzung) entstanden sind, zu entnehmen. Die hinterlegte Kaution ist unverzüglich nach Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Rückgabe, des Zustandes der Sportmaterialien und der Ausrüstungsgegenstände zur Rückzahlung bzw. Rückgabe fällig.

 

3.17. Änderungsvorbehalt

Der Unternehmer ist zu Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen, sonstiger Bedingungen und Regeln sowie zu Preisanpassungen berechtigt. Der Unternehmer wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere bei Änderungen der Rechtsprechung, Entwicklungen und Veränderungen im Marktumfeld oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Das vertragliche Gleichgewicht zwischen Unternehmer und Vertragspartner darf dabei nicht gestört werden. Alle Änderungen bedürfen der Zustimmung des Vertragspartners.

 

3.18. Datenschutz

Die im Zusammenhang mit den Sportkursen und der Vermietung des Sportmaterials erfassten Daten des Vertragspartners (Kursteilnehmer oder Mieter) werden von uns gespeichert und ausschließlich zur ordnungsgemäßen Durchführung der Kurse, der Vermietung und zur Kundenbetreuung verwendet. Der Vertragspartner ist berechtigt, jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten und nach Beendigung der Reise eine Löschung seiner Daten zu verlangen. Wir geben jedoch keine personenbezogenen Daten an Unternehmen, Organisationen oder Personen außerhalb der Windsurfschool Gerlach/Ott ohne Einwilligung der Reiseteilnehmer weiter. Ausgenommen sind rechtliche Gründe und zwingende rechtliche Bestimmungen. Grundsätzlich gelten die Bestimmungen der DSGVO (https://dsgvo-gesetz.de/), insbesondere Art. 5, 6, 7 und 17.

 

3.19. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags oder dieser Geschäftsbedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

Fotos und Texte auf der Website bzw. in den Printpublikationen des Unternehmers dienen der realistischen Beschreibung. Die hundertprozentige Übereinstimmung mit dem Kurs- oder Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Unternehmer behält sich Änderungen der Ausstattung und Features vor, sofern sie gleichwertig oder besser sind.

Entstandenes Bild- und Tonmaterial während der Kurse, des Mietens und am Veranstaltungsort darf auch mit mündlicher Einverständniserklärung der Beteiligten in firmeneigenen Medien (u.a. Website, Facebook, Instagram) veröffentlicht werden. Einverständniserklärungen können seitens der Kursteilnehmer, Mieter und anderer beteiligter Personen jederzeit widerrufen werden.

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